Strafverteidigung
Strafverteidigungen
Ich biete:
Verteidigung in Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft sowie in gerichtlichen Straf- und Bußgeldverfahren.
Zögern Sie nicht, mich frühzeitig zu kontaktieren, denn der Erfolg der Verteidigung beginnt im frühen Stadium, d. h. durch sorgfältige Akteneinsicht, ggf. Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sowie durch konstante Besprechung und Abstimmung mit dem Mandanten in jedem Stadium des Verfahrens.
Es ist immer hilfreich, wenn ein persönlicher Kontakt mit der Behörde hergestellt wird, bevor ein formelles Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Rechtschutzversicherungen treten nicht für die Verteidigung vorsätzlich begangener Delikte ein.
In Fällen sogenannter notwendiger Verteidigung, z. B. wenn der Vorwurf eines Verbrechens (Tat mit Mindestmaß Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber, etwa Mord, Totschlag, Raub) im Raum steht, kann Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt werden.