Rechtsgebiet

Strafverteidigung

Verteidigung in Ermittlungsverfahren (z. B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub), Strafprozessen und Bußgeldverfahren – vom ersten Kontakt an.

Strafverteidigung – entschlossen und vorausschauend

Der Erfolg einer Verteidigung beginnt früh. Je eher ich den Fall kenne, desto eher können wir den weiteren Verlauf aktiv gestalten.

Ich biete

Verteidigung in Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft sowie in gerichtlichen Straf- und Bußgeldverfahren, etwa:

  • Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Erpressung
  • Nötigung

Warum frühe Kontaktaufnahme entscheidend ist

Zögern Sie nicht, mich frühzeitig zu kontaktieren – der Erfolg der Verteidigung beginnt im frühen Stadium: durch sorgfältige Akteneinsicht, gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft und Gericht sowie durch konstante Besprechung und Abstimmung mit dem Mandanten in jedem Verfahrensstadium.

Es ist immer hilfreich, wenn ein persönlicher Kontakt mit der Behörde hergestellt wird, bevor ein formelles Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Rechtsschutzversicherung bei Vorsatzdelikten

Notwendige Verteidigung und Pflichtverteidiger

In Fällen sogenannter notwendiger Verteidigung – zum Beispiel wenn der Vorwurf eines Verbrechens (Tat mit Mindestmaß Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber, etwa Mord, Totschlag, Raub) im Raum steht – kann Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt werden.

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Persönliche Beratung

Sprechen Sie mich gerne an

Ihr Anliegen verdient eine sorgfältige, auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung. Rufen Sie mich an – gemeinsam klären wir, wie ich Sie am besten unterstützen kann. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich.