Rechtsgebiet

Steuerstrafrecht

Verteidigung in Ermittlungsverfahren vor Finanzamt und Hauptzollamt sowie in gerichtlichen Steuerstrafverfahren.

Steuerstrafrecht, Verbrauchsteuerrecht, Tabaksteuerrecht

Im Steuerstrafrecht geraten Sie mit dem Finanzamt in Kontakt, im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht mit der Zollverwaltung, insbesondere dem Hauptzollamt (HZA).

Ich biete

Verteidigung in Ermittlungsverfahren vor dem Finanzamt bzw. dem Hauptzollamt sowie in gerichtlichen Steuerstrafverfahren.

Warenverkehr in der EU

Innerhalb des Warenverkehrs der Europäischen Union bestehen diverse Beschränkungen – die Bewegung von Waren von einem EU-Land in ein anderes ist steuerrechtlich reguliert.

Tabaksteuer: typische Konstellationen

Bei der Verbringung von Tabakwaren von einem EU-Staat in einen anderen handelt es sich um eine Steuerstraftat, wenn die Lieferung Freibeträge oder Freigrenzen überschreitet und nicht mit dem einschlägigen Tabaksteuersatz versteuert wurde.

Herstellung und Großbezug

Ein anderes ist die unerlaubte Herstellung von Tabakwaren im Inland oder der Bezug in großem Stil aus anderen EU- und Nicht-EU-Ländern. Beides ist für die Zollfahndung von großem Interesse.

Zuständige Gerichte

Für Steuerstrafsachen – betreffend sowohl Landessteuern wie die Einkommensteuer als auch die vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern – sind nicht die Finanzgerichte, sondern die Amts- und Landgerichte zuständig.

Früher Kontakt zahlt sich aus

In derartigen Fällen kommt es darauf an, frühzeitig mit der Finanzbehörde Kontakt aufzunehmen, d. h. bevor das Verfahren in strafrechtliche Kanäle fließt.

Das Finanzamt hat primär Interesse an der Steuerrealisierung – an der Bestrafung erst in zweiter Linie.

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Persönliche Beratung

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