Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe

Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gerichtsprozess zu führen, erhalten Sie bei allen Gerichten auf Antrag Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH bzw. VKH). Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung muss dabei hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen. Sie müssen dazu ein Formular ausfüllen und dieses bei mir einreichen. Den Antrag auf PKH bzw. VKH stelle ich für Sie.
Im Prinzip handelt es sich um ein Darlehen der Staatskasse. In Abständen werden Ihre finanziellen Verhältnisse abgefragt und überprüft. Sofern Sie vermögend geworden sind, ist die PKH/VKH zurückzuzahlen.