Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gerichtsprozess zu führen, erhalten Sie bei allen Gerichten auf Antrag Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH bzw. VKH).
Voraussetzungen
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.
Antragstellung
Sie müssen dazu ein Formular ausfüllen und dieses bei mir einreichen. Den Antrag auf PKH bzw. VKH stelle ich dann für Sie.
Rechtsnatur – ein staatliches Darlehen
Im Prinzip handelt es sich um ein Darlehen der Staatskasse. In Abständen werden Ihre finanziellen Verhältnisse abgefragt und überprüft. Sofern Sie vermögend geworden sind, ist die PKH/VKH zurückzuzahlen.

Sprechen Sie mich gerne an
Ihr Anliegen verdient eine sorgfältige, auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung. Rufen Sie mich an – gemeinsam klären wir, wie ich Sie am besten unterstützen kann. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich.