Hinweis

Prozesskostenhilfe

Wenn die finanziellen Mittel für einen Gerichtsprozess nicht ausreichen – Ihr Recht auf staatliche Unterstützung.

Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, einen Gerichtsprozess zu führen, erhalten Sie bei allen Gerichten auf Antrag Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe (PKH bzw. VKH).

Voraussetzungen

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen.

Antragstellung

Sie müssen dazu ein Formular ausfüllen und dieses bei mir einreichen. Den Antrag auf PKH bzw. VKH stelle ich dann für Sie.

Rechtsnatur – ein staatliches Darlehen

Im Prinzip handelt es sich um ein Darlehen der Staatskasse. In Abständen werden Ihre finanziellen Verhältnisse abgefragt und überprüft. Sofern Sie vermögend geworden sind, ist die PKH/VKH zurückzuzahlen.

Kontakt zur Kanzlei
Persönliche Beratung

Sprechen Sie mich gerne an

Ihr Anliegen verdient eine sorgfältige, auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung. Rufen Sie mich an – gemeinsam klären wir, wie ich Sie am besten unterstützen kann. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich.