Meine Leistungen im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte haben unmittelbare wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen. Unabhängig von der Perspektive - d. h. ob als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber - ist das Interesse an einer schnellen Klärung dieser Konflikte groß, um die berufliche oder betriebliche Zukunft rechtssicher zu gestalten. Ich begleite Sie in allen Phasen eines Arbeitsverhältnisses.
Im Vorfeld eines Arbeitsverhältnisses
Beratung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bevor Sie unterschreiben. Ein kurzer Blick auf den Entwurf kann spätere Streitigkeiten verhindern.
Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses
Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Abmahnungen, Entgeltansprüchen, Mobbing am Arbeitsplatz, Schadenersatzansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Rechten bei Mutterschutz, Elternzeit und Schwerbehinderung.
Anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Begleitung insbesondere bei Kündigungen sowie rechtssichere Aushandlung von Aufhebungsverträgen mit Abfindungen, Vermeidung von Sperrzeiten, Durchsetzung eines wohlwollend formulierten Arbeitszeugnisses. Weitere Informationen erhalten Sie im Leitfaden zur Kündigung.
Wichtige Hinweise
Drei-Wochen-Frist bei Kündigung
Sie sollten mich daher sofort kontaktieren, wenn Sie die schriftliche Kündigung erhalten haben. Sich gegen eine Kündigung zu wehren, lohnt sich fast immer – besonders dann, wenn Sie rechtsschutzversichert sind.
Aufhebungsverträge nicht voreilig unterschreiben
Aufhebungsverträge sollten nur nach ausführlicher Beratung und niemals unter Zeitdruck unterschrieben werden. Nachträgliche Korrekturen sind meist nicht mehr möglich.
Ausschlussfristen im Arbeits- und Tarifvertrag
Arbeitsverträge und Tarifverträge können bestimmen, dass gewisse Ansprüche – auf Lohn, Gratifikation, Überstundenvergütungen usw. – verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Ein Tarifvertrag kann für Ihr Arbeitsverhältnis gelten, ohne dass Ihr Arbeitsvertrag darauf hinweist und ohne dass Sie sich dessen bewusst sind – z. B. wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Frühzeitiger anwaltlicher Rechtsrat beugt dem Verfall solcher Ausschlussfristen vor.
Abmahnung erhalten?
Bei Abmahnungen gilt zwar keine Klagefrist, aber es lohnt sich, die Abmahnung zeitnah überprüfen zu lassen – oft scheitert sie bereits an Formalien. Ob es sinnvoll ist, sie direkt zu beanstanden oder zunächst stillzuhalten, klären wir im Beratungsgespräch.
Mutterschutz und Kündigung
Die Kündigung einer Schwangeren ist unzulässig. War dem Arbeitgeber bei Kündigung die Schwangerschaft allerdings nicht bekannt, müssen Sie ihm diese innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung anzeigen – sonst wird die Kündigung wirksam.
Leitfaden zur Kündigung
Weiterführende Informationen zur Kündigung finden Sie im Leitfaden zur Kündigung.
Prozesskostenhilfe
Falls die finanziellen Mittel für ein Verfahren nicht ausreichen, kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Ich stelle den Antrag für Sie.

Sprechen Sie mich gerne an
Ihr Anliegen verdient eine sorgfältige, auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung. Rufen Sie mich an – gemeinsam klären wir, wie ich Sie am besten unterstützen kann. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich.